Behandlungskosten
Für die hausärztliche Betreuung durch Frau Dr. Röttgers besteht eine Zulassung für alle Krankenkassen, so dass die Kosten für die Grundversorgung im Rahmen des gesetzlichen Leistungskataloges übernommen werden.
Die über die Basisversorgung hinausgehenden Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für privat versicherte Patienten ist damit die Kostenübernahme in aller Regel gewährleistet. Es ist uns wichtig, dass auch Kassenpatienten, die unsere Leistungen einer ganzheitlichen Medizin grundsätzlich selbst zahlen müssen, unsere Therapien in Anspruch nehmen können. Wir bieten daher Menschen mit einem engen finanziellen Spielraum an, im vertrauensvollen Gespräch eine individuelle Lösung zu finden.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei kurzfristiger Terminabsage von weniger als 24 Stunden die geplante Behandlung in Höhe des hierfür vorgesehenen Honorars in Rechnung stellen müssen, da eine kurzfristige Neuvergabe meist nicht möglich ist.